Toskana Gasse
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Toskana
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Jeder Besitzer eines Campingfahrzeugs sollte seine Gasanlage alle 2 Jahre durch einen zugelassenen Sachkundigen überprüfen lassen. In Österreich gibt es zur Zeit  noch keine wirkliche Pflicht zur Gasprüfung. Es liegt aber im Ermessen des Prüfers, der die jährliche KFZ-Überprüfung durchführt, ob er eine Gasprüfung verlangt oder nicht. Kommt es zu einem Gasunfall und das Fahrzeug hat keine gültige Gasprüfung, dann handelt der Besitzer des Fahrzeuges auf alle Fälle fahrlässig und wird auch dem entsprechend bestraft. Generell liegt es aber eigentlich im Interesse jedes Campers alle 2 Jahre die Gasprüfung machen zu lassen – wer will schon verantworten, dass seiner Frau, seinen Kindern oder seinen Enkeln etwas passiert, nur weil man sich die Gasprüfung gespart hat.

Jede Gasprüfung besteht aus 3 Schritten:

  1. Druckprobe
    mit einem geeigneten Druckgerät wird die Anlage auf 150 mbar aufgepumpt. Der Druck muss mindestens für 10 Minuten gehalten werden.
  2. Sichtprüfung der Gasanlage
    die komplette Gasanlage wird einer genauen Sichtprüfung unterzogen. Dabei werden folgende Punkte kontrolliert:
    a) Zustand und Alter des Gasreglers
    b) Zustand und Alter der Gasschläuche
    c) Gaskasten (Dichtheit, Lüftungsöffnungen, Zündquellen)
    d) Zustand der Gasleitungen (Korrosion, Befestigung)
    e) Abgasführung und Frischlufzuführung (verwendetes Material, Dichtheit, Abstände zum Auspuff)
    f) sind alle Aufkleber (Betriebsdruck, Lüftungshinweis) vorhanden
  3. Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen der Gasgeräte
    alle Geräte werden in Betrieb genommen, die automatischen Absperrvorrichtungen werden getestet. Geräte, die nicht in Betrieb genommen werden können, könnten defekt sein und sind daher ein Grund die Gasprüfung zu verweigern.

Wenn alles in Ordnung ist, wird ein Prüfbericht ausgefüllt und eine Gasprüfungsplakette aufgeklebt.

In Österreich sind derzeit 2 Arten der Prüfung und damit 2 unterschiedliche Plaketten und Prüfberichte zulässig:

  • Prüfung nach G607 (deutsche Norm)
  • Prüfung nach G107 (österreichische Norm)

Beide Prüfungen basieren auf der Europanorm EN1949 und sind somit europaweit anerkannt. Alle anderen (meist selbst gebastelte) Prüfberichte sind nicht gültig! Jeder Sachkundige ist zu regelmäßigen Auffrischungskursen verpflichtet und erhält eine sogenannte Sachkundigennummer. Nur Sachkundige sind zum Bezug der Prüfberichte und Plaketten berechtigt.