Jeder Besitzer eines Campingfahrzeugs sollte seine Gasanlage alle 2 Jahre durch einen zugelassenen Sachkundigen überprüfen lassen. In Österreich gibt es zur Zeit noch keine wirkliche Pflicht zur Gasprüfung. Es liegt aber im Ermessen des Prüfers, der die jährliche KFZ-Überprüfung durchführt, ob er eine Gasprüfung verlangt oder nicht. Kommt es zu einem Gasunfall und das Fahrzeug hat keine gültige Gasprüfung, dann handelt der Besitzer des Fahrzeuges auf alle Fälle fahrlässig und wird auch dem entsprechend bestraft. Generell liegt es aber eigentlich im Interesse jedes Campers alle 2 Jahre die Gasprüfung machen zu lassen – wer will schon verantworten, dass seiner Frau, seinen Kindern oder seinen Enkeln etwas passiert, nur weil man sich die Gasprüfung gespart hat.
Jede Gasprüfung besteht aus 3 Schritten:
Wenn alles in Ordnung ist, wird ein Prüfbericht ausgefüllt und eine Gasprüfungsplakette aufgeklebt.
In Österreich sind derzeit 2 Arten der Prüfung und damit 2 unterschiedliche Plaketten und Prüfberichte zulässig:
Beide Prüfungen basieren auf der Europanorm EN1949 und sind somit europaweit anerkannt. Alle anderen (meist selbst gebastelte) Prüfberichte sind nicht gültig! Jeder Sachkundige ist zu regelmäßigen Auffrischungskursen verpflichtet und erhält eine sogenannte Sachkundigennummer. Nur Sachkundige sind zum Bezug der Prüfberichte und Plaketten berechtigt.